Gewerbesteuer - Begriffe:  Substanzsteuer


Substanzsteuer


Der Oberbegriff Substanzsteuer beschreibt alle Steuern, die an das Vermögen oder gewisse Vermögensarten anknüp- fen. Die Besteuerung erfolgt dabei aufgrund des Vermögensstammes. Zu den wichtigsten Substanzsteuern zählen die Vermögenssteuer, die Grundsteuer, die Gewerbesteuer, die Kraftfahrzeugsteuer sowie die Erbschaftssteuer. Substanzsteuern fallen auch bei Ertragslosigkeit an, obwohl diese theoretisch aus dem Ertrag des Vermögens geleistet werden sollen. Bis zum Jahr 1996 wurde auch die Vermögenssteuer in Deutschland erhoben. Da das Bundesverfas- sungsgericht die Vorgehensweise der Steuererhebung für unsachgemäß hielt, ist sie seitdem außer Kraft gesetzt.