Gewerbesteuer - Begriffe:  Steuerwettbewerb


Steuerwettbewerb


Grundsätzlich bezeichnet der Begriff Steuerwettbewerb einen Wettbewerb unterschiedlicher Standorte, die durch attrak- tive Steuersysteme Standortvorteile erzielen wollen. Man unterscheidet zwischen nationalem und internationalem Steuerwettbewerb. Der internationale Steuerwettbewerb besteht zwischen verschiedenen Ländern. Besonders die Ertrags- und Unternehmensteuer sind relevante Merkmale des internationalen Steuerwettbewerbs. So gilt beispiels- weise die Schweiz als Steueroase.

Der nationale Steuerwettbewerb besteht zwischen Standorten innerhalb eines Staates. In Deutschland wird der Steuerwettbewerb besonders über den Hebesatz innerhalb des Gemeindesteuerrechts geführt. Durch den Hebesatz können die Gemeinden die Höhe der Gewerbe-, Gemeinde- und Grundsteuer beeinflussen. So hat beispielsweise München als attraktiver Wirtschaftsstandort einen Hebesatz von 490 Prozent und Norderfriedrichskoog einen Hebesatz von 200 Prozent. Beiden Steuerwettbewerben ist gemein, dass durch die Ausgestaltung der zu zahlenden Steuern neue Unternehmen dazu gebracht werden sollen, am jeweiligen Standort zu investieren.