Gewerbesteuer - Begriffe:  Steuermessbetrag


Steuermessbetrag


Um die Gewerbesteuer zu berechnen, wird der Steuermessbetrag hinzugezogen. Dieser wird durch Anwendung eines Hundertsatzes von fünf Prozent auf den abgerundeten Gewerbeertrag ermittelt. Er wird zerlegt, wenn im Erhebungszeit- raum Betriebsstätten in mehreren Gemeinden vorhanden waren. Dazu werden die Arbeitslöhne als Erhebungsmaßstab herangezogen. Durch den Steuermessbetrag können die fälligen Steuern vereinfacht durch die Finanzämter und Ge- meinden berechnet werden.