Gewerbesteuer - Begriffe:  Personengesellschaft


Personengesellschaft


Eine Personengesellschaft entsteht, wenn sich mindestens zwei natürliche Personen zur Erreichung eines Zwecks zusammenschließen. Dies gilt auch für juristische Personen.
Im Gegensatz zur Kapitalgesellschaft hat eine Personengesellschaft eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Außerdem ist der Hauptfaktor nicht die Verbindung des Kapitals, sondern der Zusammenschluss von Personen mit dem Zwecke ge- meinsamer Handelsgeschäfte. Zu den gängigen Personengesellschaften in der Bundesrepublik Deutschland zählen: die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG, bzw. GmbH & Co. KG) und die Partnergesellschaften (Freie Berufe). Daneben gelten: die stille Gesellschaft, die Reede- rei und die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.
Auch eine Personengesellschaft ist zur Abgabe der Gewerbesteuer verpflichtet. Personengesellschaften haben einen jährlichen Freibetrag von derzeit 24.500 Euro.