Gewerbesteuer - Begriffe:  Organschaft


Organschaft


Als Organschaft bezeichnet man eine Gruppierung rechtlich selbstständiger Personen, die einer gemeinsamen Be- steuerung unterliegen. Man kann an dieser Stelle auch von einer Gruppenbesteuerung sprechen. Eine Organschaft wird einer steuerpflichtigen Person gleichgestellt. Besonders in Konzernen ist das Bilden einer Organschaft gebräuchlich. So werden zum Beispiel im Zuge der Gewerbesteuer Gewinne und Verluste von Tochterunternehmen beim Mutterkonzern einheitlich besteuert. Das Tochterunternehmen wird dann als Organgesellschaft und die Konzernmutter als Organträger bezeichnet. Laut dem deutschen Steuerrecht wird eine Organschaft im Zusammenhang mit der Umsatz-, der Körper- schafts- sowie der Gewerbesteuer geschlossen.