Gewerbesteuer - Begriffe:  Hebesatz


Hebesatz


Der Hebesatz wird benötigt, um die Steuerschuld der Gewerbetreibenden zu ermitteln. Dieser wird mit dem Steuermess- betrag multipliziert und für ein oder mehrere Jahre festgelegt. Dabei muss der Hebesatz für alle Unternehmen der Ge- meinde gleich sein. Jede Gemeinde kann den Gewerbesteuerhebesatz frei festsetzen. Nach der Gewerbesteuererklä- rung, die beim zuständigen Finanzamt eingereicht wird, errechnet das Finanzamt den einheitlichen Gewerbesteuer- messbetrag. Diesen Gewerbesteuermessbetrag (der ggf. auch noch auf mehrere Gemeinden aufgeteilt wird, falls meh- rere Betriebsstätten vorhanden sind) wird von der Gemeinde mit dem Hebesatz multipliziert und ergibt dann die Gewerbesteuer. Die niedrigsten Hebesätze haben Gemeinden in Brandenburg mit 200 % und die höchsten Städte wie Hamburg, München und Stuttgart mit Hebesätzen von bis zu 500%.