Gewerbesteuer - Begriffe:  Grundlagenbescheid


Grundlagenbescheid


Der Grundlagenbescheid wird dem Verfahren der Besteuerung zugeordnet. Der Grundlagenbescheid unterscheidet sich vom Steuerbescheid, indem er lediglich die Grundlage des Steuerbescheides zur genauen Ermittlung der Steuerfestsetzung darstellt, aber noch keine Steuerpflicht auslöst. Er ist ein Instrument des Verwaltungs- bzw. des Steuerrechts und besitzt eine Bindungswirkung für den nachfolgenden Bescheid. Ein Grundlagenbescheid wird zum Beispiel im Zuge der Gewerbesteuer, der Grundsteuer oder der Grunderwerbsteuer erstellt. Gegen den Grundlagenbescheid kann bei Bedarf beim zuständigen Finanzamt Widerspruch eingelegt werden.