Gewerbesteuer - Begriffe:  Gewerbesteuererklärung


Gewerbesteuererklärung


Zur Abgabe einer Gewerbesteuererklärung sind u.a. verpflichtet: gewerbesteuerpflichtige Unternehmen, deren Gewer- beertrag im Erhebungszeitraum mehr als 24.500 Euro beträgt; nicht von der Steuer befreite Kapitalgesellschaften; Er- werbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; Unternehmen juristischer Personen des öffentlichen Rechts sowie Unterneh- men, die gesondert vom Finanzamt aufgefordert werden, eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Für die Steuererklä- rung müssen in der Regel amtlich vorgeschriebene Vordrucke verwendet werden, die beim Finanzamt einzureichen sind. Seit dem Jahre 1999 ist aber auch eine elektronische Übermittlung der Gewerbesteuererklärung möglich.