Gewerbesteuer - Begriffe:  Freibetrag


Freibetrag


Unter gewissen Bedingungen muss keine Gewerbesteuer entrichtet werden. Für natürliche Personen und Personen- gesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro. Außerdem entfällt der Freibetrag für Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe, die im Handelsregister eingetragen sind oder durch einen Umsatz im Bereich der gewerblichen Dienstleistung über 5.000 Euro jährlich einnehmen. Diese Regelung gilt auch für Unternehmen von juristischen Personen des öffent- lichen Rechts.  Darüber hinaus sind Freiberufler und andere nichtgewerblich selbständig Tätige vollkommen von der Gewerbesteuer befreit.