Gewerbesteuer - Begriffe:  Ertragsteuer


Ertragsteuer


Die Besteuerungsgrundlage der Ertragsteuer bildet wachsendes Vermögen. Die Ertragsteuer ist für einen festgesetzten Besteuerungszeitraum zu zahlen. Die Steuer wird nach Abgabe einer Steuererklärung berechnet, in der Regel wird aber monatlich ein gewisser Teil vom Ertrag einbehalten bzw. muss im Voraus an das Finanzamt abgeführt werden. Zu den Ertragsteuern zählen: die Einkommensteuer, die Lohnsteuer, die Kapitalertragsteuer, die Körperschaftssteuer und die Gewerbesteuer. Als Bemessungsgrundlage dient, je nach Steuerart, dass zu versteuernde Einkommen oder der Gewer- beertrag.