Gewerbesteuer - Begriffe:  Bemessungsgrundlage


Bemessungsgrundlage


Die Bemessungsgrundlage der Gewerbesteuer ist der nach Körperschaft- bzw. Einkommensteuerrecht zu bestimmende Gewinn. Die Bemessungsgrundlage soll die objektive Ertragskraft des Betriebes erfassen und damit eine Basis der Gewerbesteuer bilden. Hinzurechnungen und Kürzungen des Ertrages ändern sich aufgrund fiskalischer Gründe stetig. Zu den Hinzurechnungen zählen zum Beispiel die Finanzierungsanteile. So gehören Entgelte für Schulden, Gewinnanteile stiller Gesellschafter, Finanzierungsanteile von Pachten, Mieten, Lizenzen sowie Leasingraten, Rentenzahlungen und dauernde Lasten zum Finanzierungsaufwand. Die Kürzungen, die sich auch auf die Bemessungsgrundlage auswirken, haben das Ziel der Vermeidung von Mehrfachbelastungen durch Realsteuern. Hierzu zählt zum Beispiel ein Teil des Einheitswertes von Grundstücken, da dieser bereits der Grundsteuer unterliegt.