Gewerberechtsschutzversicherung - Häufig gestellte Fragen


Was ist der Unterschied zur "normalen" Rechtsschutzversicherung?


Im Falle eines Rechtsstreits bietet die Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen einen finanziellen Schutz. Sie greift im Falle eines Rechtsstreits ein. Hierbei werden die Prozesskosten, sowie Kosten für Anwälte und gegebenenfalls Gutachter von der Versicherungsgesellschaft übernommen. Die Rechtsschutzversicherung deckt je nach Vertragsvereinbarung beispielsweise folgende Bereiche ab: Schadenersatz, Arbeitsrechtschutz, Wohnungs- und Grundstücksrechtschutz, Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Steuer-Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz oder Verkehrsrechtschutz.

Die Gewerberechtsschutzversicherung ist im Grunde genommen nichts anderes. Sie ist allerdings nur für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende zuständig. Auch hier soll sie umfassenden Schutz im Falle eines Rechtsstreits geben. Denn gerade Freiberufler oder kleinere Unternehmen haben in der Regel nicht die finanziellen Rücklagen, um einen langen Rechtsstreit zu überstehen. Da Gewerbetreibende andere Prozesse als Privatpersonen führen, unterscheiden sie sich von ihnen. Hier sind es Klagen wegen Verdienstausfall, Probleme mit dem Finanzamt, Streitigkeiten mit dem Mieter oder Vermieter, sowie Prozesse vor Sozial- und Arbeitsgerichten, die verhandelt werden. Desweiteren können die Unternehmen weitere zusätzliche Module an ihren Vertrag koppeln, wie zum Beispiel Straf-Rechtschutz, um rundum gut versorgt zu sein, falls es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.