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Gewerberechtsschutzversicherung - Häufig gestellte Fragen
Eine Gewerberechtsschutzversicherung soll im Falle eines Rechtsstreits die Kosten für diesen übernehmen um den finanziellen Schaden so gering wie möglich zu halten. Da das Risiko als Firmeninhaber verklagt zu werden nicht unerheblich ist, ist eine Gewerberechtsschutzversicherung heute unabdingbar. Diese Versicherung kann individuell abgeschlossen werden, dabei lassen sich einzelne Module zuschalten.
Es ist wichtig die individuell benötigten Versicherungssummen im Falle eines Rechtsstreits zu berücksichtigen. Denn nicht immer deckt die Versicherung alle Kosten des Prozesses ab. In der Regel werden alle Fälle die das Unternehmen, bzw. die Belange des Freiberuflers oder Selbständigen betreffen, übernommen. Wird aber beispielsweise ein Firmenwagen in einen Unfall verwickelt, für den ein Gutachten vom Geschädigten oder der KFZ-Versicherung verlangt wird, so werden die Kosten natürlich nur übernommen, wenn eine zusätzliche Kfz-Rechtsschutzversicherung vereinbart wurde.
Dieselbe Kostenübernahmeregelung gilt auch für Prozesskosten, die im Falle eines Rechtsstreits anstehen, in dem ein Familienmitglied beteiligt ist. Hierfür müsste ein zusätzlicher Privat-Rechtsschutz innerhalb der Gewerberechtsschutzversicherung abgeschlossen werden.