Gewerberechtsschutzversicherung - Ratgeber


Versicherter Personenkreis


Im Gegensatz zur Rechtsschutzversicherung, bei der sich alle Privatpersonen versichern können, bezieht sich der Personenkreis der Versicherten bei der Gewerberechtsschutzversicherung auf alle Selbständigen, Freiberufler und Geschäftsführer. Dabei sollen alle Kostenrisiken im Falle eines Rechtsstreits, wie Anwaltshonorare, Prozesskosten und eventuelle Kosten für Sachverständige, abgedeckt werden. Die Gewerberechtsschutzversicherung wird häufig auch als Firmen-Rechtsschutzversicherung bezeichnet. Schließt eine Firma beispielsweise eine Gewerberechtsschutzversicherung ab, sind alle Mitarbeiter dieser Firma versichert. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, der etwa durch einen Angestellten verursacht wurde, greift die Versicherung und übernimmt die anfallenden Kosten. Dasselbe gilt auch für einen Rechtsstreit der Firma mit einem Angestellten.

Innerhalb der Gewerberechtsschutzversicherung lassen sich einzelne Module für einen optimalen Versicherungsschutz dazu schalten. So können neben allen Angestellten auch die Familie des Antragstellers innerhalb der Gewerberechtsschutzversicherung mitversichert werden.

Desweiteren kann ein Arbeitsrechtschutz innerhalb des Versicherungspaketes vereinbart werden, in dem Familienangehörige als Angestellte in anderen Firmen mitversichert sind. Außerdem lassen sich alle KFZs der Familienmitglieder sowie alle Firmenfahrzeuge absichern, sofern ein Verkehrsrechtsschutz gewünscht ist.

In der Regel sollte der individuelle Bedarf genau überprüft werden, um einen optimalen Schutz zu bieten und die Versicherungsprämien im Rahmen zu halten.