Gewerberechtsschutzversicherung - Begriffe:  Straf-Rechtsschutz


Straf-Rechtsschutz


Mit einer Straf-Rechtsschutzversicherung wird die Verteidigung in Strafverfahren versichert. Es wird dabei zwischen verkehrsrechtlichen und nicht verkehrsrechtlichen Vergehen unterschieden. Der Versicherungsschutz besteht, wenn die Person wegen einer nicht unter Vorsatz begangenen Straftat verurteilt wird. Ein solches Verfahren kann sich oft über Monate oder Jahre hinziehen und schnell steigende Kosten verursachen. Eine Straf-Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten durch die einzelnen Instanzen eines Rechtsstreits. Hierzu zählen natürlich auch die Kosten für die Anwälte, Sachverständigen, sowie Gerichtskosten. Ein Straf-Rechtsschutz kann in der Regel zu jedem Vertrag dazu geschaltet werden und gilt dann für den Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter und für sämtliche Betriebsangehörige.