Gewerberechtsschutz

Immer häufiger kommt es im Geschäftsleben zu Streitigkeiten, die nur mit Hilfe von Anwälten und den Gerichten gelöst werden können. Da dies sehr kostenintensiv sein kann, bietet eine Gewerberechtsschutzversicherung für alle Freiberufler, Geschäftsführer und Selbständige einen finanziellen Rückhalt.

 


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Gewerbe - Rechtsschutz Vergleich
Privat-Rechtsschutz Hilfe
Versichert den Antragsteller, Ehegatte und Kinder im Privaten Bereich.
Arbeits-Rechtsschutz Hilfe
Versichert Familienangehörige als Angestellte in anderen Firmen und die Firma gegen Streitigkeiten mit ihren Mitarbeitern.
Verkehrs-RS für alle KFZs Hilfe
Versichert alle KFZs der Familienangehörigen sowie der Firma. (Ausnahmen siehe Bedingungswerk, z.b. Speditionen)
Wohnungs- und Grundstücks-RS für Wohn- und Gewerbeeinheiten Hilfe
Versichert die private Wohneinheit (ganz gleich ob Wohnung oder Haus, ob gemietet oder Eigentum) sowie das Gewerbeobjekt.
Erweiterter Straf RS Hilfe
Was ist erweiterter Straf-Rechtsschutz?
  • Der erweiterte Straf-Rechtsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, seine gesetzlichen Vertreter und sämtliche Betriebsangehörige.
    Der Versicherungsschutz umfaßt die Verteidigung in im Zusammenhang mit dem Betrieb des Versicherungsnehmers eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren. Versicherte Leistungsarten sind
  • Straf-Rechtsschutz
    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
    Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
    Für den Versicherungsnehmer umfaßt der Versicherungsschutz auch eine verwaltungsrechtliche Tätigkeit eines Rechtsanwaltes, die dazu dient, die Verteidigung in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren zu unterstützen.
    Der Versicherungsnehmer ist ferner geschützt, wenn er in einem Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren als Zeuge vernommen werden soll.
    Richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen zunächst nicht benannte natürliche Personen, besteht Versicherungsschutz auch für die rechtzeitige strafrechtliche Vertretung des Unternehmens, damit durch eine Firmenstellungnahme die Ausweitung des Ermittlungsverfahrens auf Betriebsangehörige vermieden wird.
    Wird dem Versicherten vorgeworfen, eine Straftat begangen zu haben, besteht Versicherungsschutz, wenn ihm ein Vergehen zu Last gelegt wird, dessen vorsätzliche wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist. Ist das Vergehen nur vorsätzlich begehbar, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Versicherungsnehmer selbst betroffen ist oder wenn er der Rechtsschutzgewährung vorab zustimmt.
    Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatzes ist der Versicherte verpflichtet, dem Versicherer die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.
    Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist vorsätzliches Handeln immer mit geschützt.
  • Als Rechtsschutzfall gilt
    in Straf- und Ordnungswidrigkeiten die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherten;
    ein Ermittlungsverfahren gilt als eingeleitet, wenn es bei der zuständigen Behörde als solches verfügt ist;
    für den Zeugenbeistand die mündliche oder schriftliche Aufforderung an den Versicherungsnehmer zur Zeugenaussage;
    in standes- und disziplinarrechtlichen Verfahren die Einleitung eines förmlichen standes- oder disziplinarrechtlichen Verfahrens gegen den Versicherten;
    für die Firmenstellungnahme die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Versicherungsnehmer.

    Nach diesen Definitionen fallen auch bereits vor Abschluß des Rechtsschutzvertrages eingetretene Vorfälle unter den Versicherungsschutz, soweit noch kein Verfahren eingeleitet worden ist. Diese Regelung setzt voraus, daß dem Versicherer vor Vertragsbeginn alle bekannten Umstände angezeigt werden, die auf ein möglicherweise anstehendes Verfahren hinweisen.

    Richtet sich ein Verfahren gegen mehrere Versicherte, handelt es sich um denselben und nicht um jeweils einen neuen Rechtsschutzfall.
    Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Rechtsschutzfälle, die in Europa eintreten und für in diesem Bereich der Gerichtsstand gegeben ist.

    Die Versicherungssumme ist zugleich die Gesamtversicherungssumme für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Rechtsschutzfälle, zeitlich und ursächlich zusammenhängende Rechtsschutzfälle und für denselben Rechtsschutzfall im oben genannten Sinn.

    Der Versicherer trägt die dem Versicherten auferlegten Kosten der versicherten Verfahren sowie die gesetzliche Vergütung eines für ihn tätigen Rechtsanwaltes.

    Für den Versicherungsnehmer übernimmt der Versicherer darüber hinaus auch die angemessene Vergütung (Honorarvereinbarung) sowie die üblichen Auslagen eines für diesen tätigen Rechtsanwaltes.
Vertrags RS für Hilfsgeschäfte (mit SB) Hilfe
Dieser Versicherungsschutz umfaßt die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Versicherungsnehmers aus schuldrechtlichen Verträgen, die der nicht berufsspezifischen Einrichtung und Erhaltung von Betriebsräumlichkeiten, also nicht unmittelbar dem Unternehmensziel dienen und somit nur Nebengeschäfte zur eigentlichen Tätigkeit des Betriebes sind. Hierunter fallen insbesondere Verträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Betriebs- oder Werkstatträumendes Versicherungsnehmers und ihrer Einrichtungen stehen, zum Beispiel Erwerb, Reparatur von Beleuchtung, Büromöbel, Klimaanlage usw.; keine Hilfsgeschäfte in diesem Sinne sind hingegen z. B. der Erwerb/die Reparatur eines Backofens durch einen Bäcker oder einer speziellen Grafik-Software durch einen Architekten; hierbei handelt es sich um berufsspezifische Verträge und nicht nur um bloße Hilfsgeschäfte.

Vom Versicherungsschutz werden ferner nicht umfaßt:

  • Versicherungsverträge,
  • Verträge aus dem Bereich des Handelsvertreter- und des Maklerrechtes,
  • Miet-, Pacht, Leasing- und vergleichbare Nutzungsverhältnisse sowie Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung von Grundstücken, Gebäuden, Betrieben, Praxen oder Teilen hiervon,
  • schuldrechtliche Verträge, die nicht bloße Hilfsgeschäfte sind, wie zum Beispiel Erwerb oder Reparatur von Produktionsmaschinen,
  • Verträge über Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhänger.
Versicherungs-Vertrags RS (mit SB) Hilfe
Was ist Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbständige?

Versicherungsschutz besteht sowohl für Versicherungsverträge, die im Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten selbständigen Tätigkeit des Versicherungsnehmers stehen (z. B.Inhaltsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung) als auch für personenbezogene Versicherungsverträge (z. B. Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankentagegeldversicherung), die der privaten Vorsorge Selbständiger dienen.

Kein Versicherungsschutz besteht also für sonstige Versicherungsverträge, insbesondere soweit sie der Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter dienen.
Erweiterte Leistungen Hilfe
Erweiterte Leistungen:
Einige Versicherer bieten zum normalen Tarif ein Zusatzpaket an, wo einige besondere Leistungen enthalten sind.
inkl. Inkassodienst für offene Rechnungen
(immer ohne SB)
Hilfe
  • teure Anwaltskosten entfallen, da bei Erfolglosigkeit nur geringe Kosten entstehen (Diese Kosten sind z.B. Adressenrecherche, Handelsregisterauszug, Portokosten oder tatsächlich entstehenden Gerichtskosten. (also nur die Kosten, die Sie auch hätten, wenn Sie das Inkasso selbst ohne fremde Hilfe durchführen)
  • es gibt keinen Mindest- oder Höchststreitwert und keine Beschränkung der Anzahl von offenen Rechnungen
  • Der Inkassodienst wird nicht von der Versicherung angeboten sondern von einem externen Anbieter

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Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV

Mr-Money Makler-Bund GmbH
Schillerstr. 3
09366 Stollberg
Telefon: 037296-927396
E-Mail: post@makler-bund.de

- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -

"Mr-Money Makler-Bund GmbH " ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.

Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer Chemnitz
Straße der Nationen 25
09111 Chemnitz

Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850 (0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de, Registerabruf: www.vermittlerregister.info

Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet: D-1X2F-9OFG9-13

Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:

Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de

Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

Der Gewerberechtsschutz ist eine Versicherung für jeden Selbstständigen, Freiberufler oder Geschäftsführer. Die Gewerberechtsschutzversicherung sorgt im Falle eines Rechtsstreits für den finanziellen Rückhalt und übernimmt im Versicherungsfall Gebühren für Gutachter, Sachverständige, Rechtsanwalt sowie weitere Kosten für die Gerichtsverhandlung. Eine Gewerberechtsschutzversicherung wird ganz individuell je nach Bedarf und Aufgabengebiet abgeschlossen. Machen Sie einen Versicherungsvergleich und finden Sie den für Sie passenden Anbieter und Tarif der Gewerberechtsschutzversicherung. Informieren Sie sich über verschiedene Formen der Versicherung, den Rechtsschutz für die Erstberatung, über die Leistungen und den zu versichernden Personenkreis des Gewerberechtsschutzes. Setzen Sie Ihr Recht bzw. das Recht Ihres Unternehmens durch und entscheiden Sie sich für einen individuellen Gewerberechtsschutz.