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ZählerHäufige Fragen
Zählerkosten fallen für die Wartung, Instandsetzung und Eichung der Gaszähler an. Diese Gebühren müssen nicht gesondert vom Kunden beglichen werden, sondern sind in der Grundgebühr für die Gaslieferung bereits enthalten. Bei einem Gaszähler für mehrere Mietparteien werden die Zählerkosten ebenfalls auf die Nebenkostenabrechnung aufgeschlagen. Bei der Verwendung eines eigenen Zählers verlangen einige Energieversorgungsunternehmen einen Eichschein. Dieser muss bei der Prüfstelle angefordert werden, über die der Zähler geeicht wurde. Die dafür anfallenden Gebühren müssen separat vom Kunden gezahlt werden.