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ZählerHäufige Fragen
Gas - Häufig gestellte Fragen
Normalerweise übernimmt der neue Gasanbieter die Kündigung des alten Versorgers. Dazu muss meist nur das Antragsformular ausgefüllt werden und der neue Anbieter sorgt für eine schnellst mögliche Kündigung. Von dieser Regelung sollte grundsätzlich auch kein Abstand genommen werden, da der neue Anbieter besser einschätzen kann, wie viel Zeit die Umstellung benötigt. Wenn der Gasanbieter aber eine Preiserhöhung vornimmt, können alle Kunden von einem sogenannten Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.
Die Fristen bei einem Sonderkündigungsrecht sind meist sehr kurz bemessen. In der Regel hat der Kunde lediglich 14 Tage Zeit, dieses zu nutzen. Sollte ein Anbieterwechsel gewünscht sein, heißt es also schnell sein. Denn bei vielen Anbietern spielt der Eingang der Kündigung und nicht der Poststempel eine Rolle. Die Kündigung des Gasvertrags sollte schriftlich erfolgen. Die Kündigung sollte Angaben zur Abnahmestelle, das Datum der Gaspreiserhöhung, Name und Anschrift des Kunden und Name und Anschrift des Gasanbieters enthalten. Der Gasanbieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung diese zu bestätigen. Gleichzeitig sollten der neue Anbieter frühzeitig darüber informiert werden, dass der alte Vertrag bereits eigenständig aufgrund eines Sonderkündigungsrecht gekündigt worden ist. So kann der neue Anbieter dafür sorgen, dass eine nahtlose Gasversorgung gewährleistet werden kann.
Auch bei einem Sonderkündigungsrecht braucht man keine Angst zu haben, dass die Gasversorgung unterbrochen werden könnte. Denn der Grundversorger (meist die Stadtwerke) ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasversorgung aufrecht zu erhalten.