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ZählerHäufige Fragen
Gas - Häufig gestellte Fragen
Seit dem 1. April 2006 kann jede Privatperson frei wählen, welcher Gasanbieter ihn beliefern soll. Dazu gehören sowohl die Besitzer eines Eigenheims als auch Bewohner von Mietobjekten. Bei einem Mietobjekt ist es Voraussetzung, dass ein eigener Zähler vorhanden ist. Doch vor dem Wechsel steht zuerst einmal der Vergleich der Gastromanbieter an. Viele der Anbieter sind nicht bundesweit verfügbar.
Das Internet bietet die Möglichkeit, schnell und einfach die Gaspreise zu vergleichen. Neben der Eingabe der Postleitzahl wird nur der jährliche Verbrauch benötigt. Dieser kann von der letzten Gasrechnung abgelesen werden. Die kostenlosen Vergleichsprogramme stellen dann die verfügbaren Anbieter zusammen. Ist der passende Anbieter gefunden, kann das Antragsformular meist direkt im Internet runtergeladen werden oder per Telefon angefordert werden. Der neue Anbieter benötigt persönliche Daten, Angaben zum bisherigen Gasanbieter und die Gaszählernummer. Um die weiteren Formalitäten kümmert sich der neue Gasanbieter. Durch ihn erfolgt auch die Kündigung des bisherigen Gasanbieters.
Meist erfolgt der Wechsel innerhalb von 4 – 6 Wochen nach der Bestätigung. Eventuelle Kündigungsfristen müssen natürlich beachtet werden. Bei einem Anbieterwechsel ist es nicht von Nöten, dass Umbauten getätigt werden müssen. Die Wartung der Anlage erfolgt auch weiterhin durch den regionalen Anbieter.