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Gas - Häufig gestellte Fragen


Welche Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug?


Bei einem Umzug sollte man sich schnellst möglich um einen neuen Gasanbieter kümmern. Hat man beim Einzug keinen anderen Gasanbieter gewählt, so tritt der lokale Anbieter in die Grundversorgung ein. Die Grundversorgung stellt sicher, dass direkt beim Einzug die Gasversorgung gewährleistet ist. Die Grundversorgung kann jedoch mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

Hat man sich bereits vor dem Umzug für einen neuen Anbieter entschieden, sollten die Unterlagen schon frühzeitig an diesen geschickt werden. So kann man schon beim Einzug vom günstigen Anbieter profitieren. Der neue Anbieter benötigt einige Daten von seinem Kunden. In der Regel handelt es sich dabei um persönliche Daten, das Einzugsdatum, Zählerstand und Gaszählernummer. Der Zählerstand und die Zählernummer können am Gaszähler abgelesen werden. Dieser befindet sich entweder in der Wohnung oder im Keller des Gebäudes. Der Zählerstand sollte zur Sicherheit im Beisein eines Zeugens abgelesen werden.

Sollte die Grundversorgung bereits begonnen haben, erfolgt die Kündigung auch durch den neuen Anbieter. Bei einem Umzug und der Beibehaltung des Gasanbieters, sollte dieser schon frühzeitig (ca. 6 Wochen vorher) über den Umzug informiert werden. Auf diese Weise ist eine nahtlose Gaslieferung gewährleistet. Zusätzlich sollte geprüft werden, ob der alte Anbieter überhaupt an die neue Adresse liefern kann.