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Gas - Häufig gestellte Fragen


Was ist beim Umzug zu beachten?


Hat sich bei einem Umzug der Verbraucher nicht für einen anderen Gasanbieter entschieden, tritt der lokale Anbieter (meist die Stadtwerke) in die Grundversorgung ein. Damit wird gewährleistet, dass jede Wohnung von Anfang an mit Gas versorgt ist. Besteht die Möglichkeit sich schon im Vorfeld für einen günstigeren Gasanbieter zu entscheiden, sollten die Unterlagen so früh wie möglich abgeschickt werden. So kann man schon beim Einzug den günstigeren Anbieter nutzen und die Grundversorgung greift gar nicht erst. Aber auch wenn der Umzug schon stattgefunden hat, ist man nicht an lange Vertragslaufzeiten des lokalen Anbieters gebunden.

Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Der neue Anbieter benötigt für einen Wechsel das Einzugsdatum, den Zählerstand, die Gaszählernummer und persönliche Daten. Wenn die Grundversorgung bereits begonnen hat, erfolgt auch die Kündigung durch den neuen Anbieter. Sollte der Umzug innerhalb eines Ortes erfolgen und der Anbieter beibehalten werden, ist es ratsam dem Anbieter spätestens sechs Wochen vorher zu benachrichtigen. So kann eine reibungslose und nahtlose Fortführung der Gaslieferung gewährleistet werden. Bei einem Umzug in eine andere Region, muss geprüft werden, ob der derzeitige Anbieter auch an die neue Adresse liefern kann.