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ZählerHäufige Fragen
Wer den Begriff Verrechnungspreis nicht auf seiner Strom- oder Gasabrechnung findet, sollte auch auf die Bezeichnung Transferpreis achten. So wird der Verrechnungspreis häufig auch bezeichnet. Es kann aber auch der Fall sein, dass der Verrechnungspreis gar nicht auf Ihrer Abrechnung auftaucht, weil er meist im Grund- bzw. Leistungspreis schon enthalten ist. Mit dem Verrechnungspreis werden die Kosten beziffert, die der Stromanbieter seinen Kunden für den Einbau, das Ablesen bzw. Wartung des Stromzählers, die Abrechnung und das Inkasso in Rechnung stellt. Auf die Höhe des Verrechnungspreises hat der Verbraucher in der Regel keinen Einfluss. Zudem ist die Höhe des Verrechnungspreises auch unabhängig vom gewählten Tarif.