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ZählerHäufige Fragen
Gas - Häufig gestellte Fragen
Ein Wechsel des Gasanbieters bringt meist eine Ersparnis mit sich. Der Wechsel ist sehr einfach. Mit einem Vergleichsprogramm aus dem Internet kann man die einzelnen Anbieter vergleichen. Hierzu sind nur die Postleitzahl und der jährliche Verbrauch notwendig. Die Antragsformulare können meist auch im Internet runtergeladen oder per Telefon angefordert werden.
Bei einem Wechsel benötigt der neue Anbieter persönliche Daten, Angaben zum bisherigen Versorger und die Gaszählernummer. Die Kündigung des bisherigen Versorgers erfolgt durch den neuen Gasanbieter. Mit der Unterzeichnung des Antrags wird der neue Anbieter mit der Kündigung des alten Vertrags beauftragt. Der Vertrag wird daraufhin zum nächst möglichen Zeitpunkt gekündigt. Eventuelle Kündigungsfristen müssen natürlich eingehalten werden. Von einer eigenständigen Kündigung sollte abgesehen werden. Der neue Anbieter ist mit den Abläufen vertraut und kann so die Zeit, die für die Umstellung benötigt wird, besser einschätzen.
In einigen Fällen ist jedoch notwendig, dass der Kunde selber kündigt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn es sich um eine sehr kurze Kündigungsfrist handelt und sich der Vertrag durch eine Versäumnis der Kündigung unnötig lange verlängert. Ebenso sollte der Kunde bei einem Sonderkündigungsrecht, zum Beispiel durch eine Preiserhöhung, selber tätig werden. Bei einem Sonderkündigungsrecht sind die Fristen in der Regel sehr kurz bemessen.
Auch bei einem Wechsel braucht man keine Angst, vor einer Unterbrechung der Gasversorgung zu haben. Denn der regionale Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gasversorgung sicher zu stellen.