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Gas - Begriffe:  Liberalisierung des Gasmarktes


Liberalisierung des Gasmarktes


Bis zum Ende der 1990er Jahre gab es innerhalb der deutschen Strom- und Gasversorgung keinen Wettbewerb. Vielmehr sah die Situation so aus, dass einzelne Anbieter in bestimmten Regionen Deutschlands regelrechte Monopolstellungen inne hatten. Die Energierechtsnovelle im Jahr 1998 sollte zu einer Liberalisierung der Energiemärkte führen. Die Verbraucher sollten von nun an selber über ihren Anbieter entscheiden können. Auf dem Strommarkt entwickelte sich relativ schnell ein Wettbewerb, da neue Anbieter auf den Markt kamen. Die Liberalisierung des Gasmarktes fand aber praktisch noch nicht statt. Das lag einerseits an abgeschotteten Marktgebieten und andererseits am Fehlen einer Regulierungsbehörde, die für einen gerechten Netzzugang gesorgt hätte.

Diese wurde in Form der Bundesnetzagentur 2005 gegründet. Sie kontrolliert die Gasnetze und sorgt dafür, dass alle Marktteilnehmer den gleichen Zugang zu einem Netz haben. Die tatsächliche Liberalisierung des Gasmarktes vollzog sich allerdings erst am 1. April Jahr 2006. Einige der größten Energielieferanten Deutschlands verpflichteten sich, Privatkunden einen Anbieterwechsel zu ermöglichen. Gleichzeitig stellte das Bundeskartellamt ein Missbrauchsverfahren wegen drastischer Preisanhebungen gegen die Gasanbieter ein.