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ZählerHäufige Fragen
Gas - Häufig gestellte Fragen
Viele Kunden Schrecken vor einem Wechsel des Gasanbieters zurück, weil sie Angst haben, dass die Gasversorgung möglicherweise zeitlich unterbrochen werden könnte. Dieser Fall kann aber nicht eintreten. Die permanente Gasversorgung ist gesetzlich geregelt. Im Grundversorgungsgesetz ist festgelegt, dass die Gasversorgung zu keinem Zeitpunkt unterbrochen werden darf. Auch wenn der Abnehmer nicht mehr Kunde des Grundversorgers (meistens die Stadtwerke) ist, muss dieser die Versorgung gewährleisten.
Im Falle eines Anbieter wechsel bekommt man in der Regel weiterhin das Gas vom regionalen Anbieter. Man legt lediglich fest, welchen Anbieter man für die Einspeisung des Gases in die Leitung bezahlt. Damit erhält man die Rechnung nun vom neuen Anbieter, aber das Gas bleibt meist das Selbe. Der neue Anbieter rechnet dies dann mit dem regionalen Anbieter ab. Für den Kunden hat dies jedoch keine Auswirkungen, weil es zwischen dem neuen Anbieter und dem regionalen Versorger abläuft. Die Umstellung geht also in der Regel unbemerkt von statten. Auch ein Umbau der Gaszähler oder Ähnliches ist nicht notwendig.
Für die Zukunft ist geplant, eine sogenannte Durchleitung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass die Kunden auch direkt das Gas vom jeweiligen Anbieter erhalten. Vor allem Kunden von Bio-Gas wird dies freuen, da sich diese meist aus Überzeugung für einen Bio-Gasanbieter entschieden haben.