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ZählerHäufige Fragen
Die Heizungsanlagenverordnung (HeiAnlV) enthielt Bestimmungen zur Energieeinsparung und Vorschriften für Niedertemperaturkessel und Thermostatventile. Die letzte Fassung der Heizungsanlagenverordnung stammt aus dem Jahr 1998.
Am 1. Februar 2002 wurde die Heizungsanlagenverordnung gemeinsam mit der Wärmeschutzverordnung zusammengefasst und in Energiesparverordnung (EnEV) umbenannt. Die Energiesparverordnung ist Teil des deutschen Baurechts. Die rechtliche Grundlage stellt das Energieeinsparungsgesetz dar. Durch die Energieeinsparverordnung werden bautechnische Standardforderungen zum Betriebsenergieverbrauch eines Gebäudes oder Bauprojekts vorgeschrieben. Die Vorschriften gelten für Wohngebäude, Bürogebäude und eine Reihe von Betriebsgebäuden.
Durch die Zusammenlegung von Heizungsanlagenverordnung und Wärmeschutzverordnung kam es zu einer Reihe von Änderungen. Die wichtigsten stellen die Bewertung des Energieverlustes bei der Erzeugung, Verteilung, Speicherung und Übergabe der Wärme und die Einführung des Primärenergiefaktors dar. Er macht es möglich alle Faktoren, die bei einem Haus zu Energieeinsparung oder Energieverlust entstehen, zu berücksichtigen. Die letzte Neufassung der Energiesparverordnung trat 2007 in Kraft.