Produkte

Gas - Ratgeber


Gassperre - Was kann man tun?


Hat der Kunde Zahlungsschwierigkeiten oder andere Probleme mit dem Gasanbieter, sitzt der Anbieter meist am längeren Hebel. Er kann dem Kunden das Gas sperren. Jedoch kann der Gasanbieter dies nicht einfach von heute auf morgen machen. Im §19 der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) hat der Gesetzgeber Voraussetzungen für eine Sperrung der Gasversorgung festgelegt. Kommt es trotz Mahnung zu einer Nichterfüllung der Zahlungsverpflichtung, darf der Anbieter vier Wochen nach Androhung der Sperrung, den Gasanschluss sperren. Die Androhung der Sperrung kann allerdings in der Mahnung ausgesprochen werden. Daher ist es sehr wichtig, diese sorgfältig zu lesen und auf jeden Fall auch zu reagieren.

Eine weitere Voraussetzung für die Gassperre ist, dass der ausstehende Betrag 100 Euro überschreiten muss. Liegt der Rechnungsbetrag unter 100 Euro, darf der Anbieter den Anschluss nicht sperren. Durch die Sperrung darf zudem auch nicht die Gesundheit von Kranken, Schwangeren oder Kindern gefährdet sein. Ebenso hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Anbieter dem Kunden das Gas nicht sperren darf, wenn eine „hinreichende Aussicht besteht, dass er seinen Verpflichtungen nachkommt“. (§19 Abs. 2 Satz 2 StrommGVV). Ist dies nicht der Fall und es kommt zu einer tatsächlichen Gassperre, muss der Anbieter drei Tage vor der endgültigen Versorgungssperre den Verbraucher noch einmal darüber informieren. Spätestens jetzt sollte man sich an den Energieversorger wenden und die offene Rechnung begleichen. Ist dies nicht möglich, sollte man versuchen eine Stundung oder Ratenzahlung zu vereinbaren. Dabei ist man meist auf die Kulanz der Gasanbieter angewiesen.

Sind die Forderungen bereits bezahlt, muss dies bewiesen werden. Sind die Forderungen beglichen, muss eine unver- zügliche Wiederaufnahme der Versorgung erfolgen. Durch die Entsperrung entstehen aber Kosten. Diese müssen vom Verbraucher gezahlt werden und variieren zwischen 20 und 100 Euro. Die Androhung einer Gassperre ohne besondere Gründe ist Nötigung. Ebenso darf keine Gassperre erfolgen, wenn eine Rechnung durch den Kunden schriftlich bean- standet wird oder der Kunde einer Preissteigerung widerspricht und weiterhin die alten Preise zahlt. Manchmal kann aber auch ein ganz banaler Fehler, wie beispielsweise ein falsch ausgefüllter Dauerauftrag, zu einer Gassperre führen. In solch einem Fall helfen meist schon ein Anruf beim Gasanbieter und eine Korrektur des Dauerauftrages.