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ZählerHäufige Fragen
Die GasGVV ist die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz. Die Abkürzung steht dabei für Gasgrundversorgungsordnung. Grundlegend ist darin festgelegt, wie die Gasversorgungsunternehmen die Haushalte in Niederdruck im Rahmen der Grundversorgung zu allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Dadurch ergibt sich der Grundversorgungsvertrag zwischen Energielieferanten und Kunden, die der Verordnung unterliegen. Diese Verordnung gilt für alle Verträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden und deren Vertragsende nicht vor dem 08. November 2006 lag.