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ZählerHäufige Fragen
Gas - Häufig gestellte Fragen
Hat man sich für einen Anbieterwechsel des Gaslieferanten entschieden und den Vertrag beim neuen Unternehmen unterschrieben, wird der Wechsel in der Regel innerhalb von 4 Wochen zum 1. eines Monats vollzogen. Das alte Gas- lieferungsunternehmen braucht dafür den aktuellen Gasverbrauch, der sich am Zählerstand ermitteln lässt. Nach Erhalt dieser Daten wird der alte Vertragspartner eine Endabrechnung erstellen und den Gasverbrauch ermitteln. Der alte Kunde bekommt anschließend die Endabrechnung auf der bereits alle gezahlten Abschläge mit dem Verbrauch verrechnet wurden.
Sollte ein Überschuss auf dem Vertragskonto sein, wird dieser dem Kunden gutgeschrieben. Ebenso muss der Kunde bei einer eventuellen Differenz den noch fehlenden Betrag auf das Konto des Energielieferanten einzahlen. Häufig geht so ein Wechsel ohne Probleme von statten. Schwierig könnte es allerdings bei Tarifen mit Vorauskasse werden. Dort sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen geprüft werden, denn nicht immer hat der Kunde einen Anspruch auf die Erstattung der vorausgezahlten Beiträge.