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ZählerHäufige Fragen
Die Abkürzung AVBGasV steht für die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Gasversorgung von Tarifkunden. Dieses kam am 21. Juni 1979 zur Geltung. Demnach müssen Gasversorgungsunternehmen jedermann an ihr Versorgungsnetz anschließen und zu allgemeinen Tarifpreisen versorgen. Des Weiteren sind alle wichtigen Punkte für die Belieferung mit Gas in der AVBGasV festgelegt. Die Gasversorgungsunternehmen verpflichtet, sich daran zu halten.