Festgeld - Begriffe:  Wiederanlage


Wiederanlage


Der Anleger von Festgeld kann sein Kapital nach der vereinbarten Laufzeit erneut anlegen. Diese Wiederanlage wird auch Prolongation genannt. Für den Anleger gibt es hierfür zwei Möglichkeiten: die automatische und die zu bestätigende Wiederanlage.

Bei einer automatischen Wiederanlage wird das Kapital inklusive Zinsen wiederholt angelegt. Dies erfolgt entweder zu den gleichen Konditionen oder, sollte eine Änderung des Zinssatzes vorliegen, zu dem aktuellen Zinssatz. Möchte der Kunde keine Wiederanlage seines Kapitals, muss er das der Bank in der Regel bis spätestens 14 Tage vor Ablauf der Frist mitteilen. In diesem Fall erfolgt dann eine Auszahlung auf sein Referenzkonto.

Bei der vom Kunden zu bestätigenden Wiederanlage informiert das Kreditinstitut seinen Kunden im Vorfeld über den Ablauf der Frist. Der Anleger muss die Wiederanlage bestätigen. Tut er dies nicht, schreibt die Bank das Geld inklusive Zinsen dem Referenzkonto gut.

Durch eine Wiederanlage erzielt der Anleger einen Zinseszinseffekt. Zinsen werden dem Festgeldkonto gutgeschrieben und mit dem restlichen Kapital erneut verzinst. Auf diesem Wege werden höhere Renditen erwirtschaftet.

Meistens empfiehlt sich die Geldanlage mit einem Festgeldkonto mit kürzerer Laufzeit. Hierbei werden die Zinsen schneller gutgeschrieben und im Falle einer Wiederanlage wieder erneut zusammen mit dem restlichen Geldbetrag verzinst.