Festgeld - Häufig gestellte Fragen


Wie wird der Zinsgewinn versteuert?


Ab 01.01.2009 wurde die neue Abgeltungssteuer eingeführt. Sie besagt, dass alle Zinsgewinne die ab dem 01.01.2009 erzielt werden, mit dieser versteuert werden müssen. Auch die Zinsgewinne beim Festgeld. Die Abgeltungssteuer beträgt 25% zzgl. Solidaritäts-Zuschlag und eventueller Kirchensteuer. Aber es gibt auch einen Sparer-Freibetrag, der für Ledige 801 € und für Ehepaare 1602 € jährlich beträgt. Den Freistellungsauftrag für den Sparer-Freibetrag Ihrer Geldanlage stellen Sie bei Ihrer Bank. Sollten Sie mehrere Geldanlagen besitzen, müssen Sie jeweils für die einzelnen einen Freistellungsantrag stellen. Werbungskosten können bei Kapitalerträgen nicht mehr abgesetzt werden.

Da Kapitaleinkünfte steuerlich mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind, gewinnen alle die einen persönlich höheren Steuersatz als 25% haben. Sparer mit einem geringeren Steuersatz können aber den mehr gezahlten Betrag im Lohnsteuerjahresausgleich zurückfordern.

Zinsgutschriften auf Ihr Festgeld können beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen – je nach Ihrem Festgeldkonto. In einigen Fällen erfolgt die Zinsgutschrift auch erst zum Ende der Laufzeit des Festgeldkontos. Bedenken Sie bei der Wahl der Anlageart auch den Zinseszinseffekt: Sollten Sie eine Festgeld-Anlageart gewählt haben, bei der auch während der Laufzeit in bestimmten Abständen Ihr Festgeld verzinst wird und Sie die Zinsen nicht auf ein anderes Konto transferieren, so können Sie vom Zinseszins profitieren. Denn nicht nur die Anlagesumme wird in dem Fall bei der nächsten Verzinsung verzinst, sondern die Anlagesumme und die Zinsen.