Festgeld - Häufig gestellte Fragen


Wann greift ein Einlagensicherungsfonds?


Einlagensicherungsfonds sind Sicherungssysteme der Banken, die die Gelder der Kunden im Falle einer Insolvenz schützen. Zu diesem freiwilligen Sicherungssystem der Banken bestehen gesetzliche Regelungen. In Deutschland ist das das „Einlagensicherungs- und Anlegerschädigungsgesetz“. Neben der gesetzlichen Einlagensicherung durch das „Einlagensicherungs- und Anlegerschädigungsgesetz“, gibt es umfangreiche zusätzliche Einlagensicherungen. Unterschiede gibt es bei privaten und öffentlich-rechtlichen Banken.

Als öffentlich-rechtliche Banken gelten Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Bei denen sind Sie durch mehrfache Sicherungen gegen Einlagenverlust bei Ihrem Festgeld abgesichert. Hierzu zählen Sicherungsreserven bei den Landesbanken, Stützungsfonds der Sparkassenverbände und die öffentliche Gebietskörperschaften wie z. B. Städte und Gemeinden. All diese Sicherungen garantieren für die Sicherheit Ihrer Einlage in der Sparkasse. Ähnlich ist es auch bei den Genossenschaftsbanken geregelt.

In privaten Banken gilt der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Jeder Kunde ist bis zur Höhe von 30 % des haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank abgesichert. Sollte Ihre Bank eine kleine, mit beispielsweise zehn Millionen Euro Eigenkapital sein, werden trotzdem bis zu drei Millionen Euro pro Anleger voll geschützt. Normalerweise ist der gesicherte Betrag wesentlich höher. Meist sind die Einlagen der Anleger vollständig geschützt. Anders ist der Schutz bei Anbietern aus dem Ausland, denn die Einlagensicherung ist pro Land geregelt.