Festgeld - Häufig gestellte Fragen


Wann erfolgt eine Zinsgutschrift?


Die Zinsgutschrift auf ihr Festgeld kann monatlich, quartalsweise oder jährlich erfolgen. Einige Festgeldverträge sehen auch eine Zinsgutschrift erst zum Ende der Laufzeit vor. Es ist individuell von den verschiedenen Banken geregelt. Achten Sie auf den Zinseszinseffekt, der sich aufgrund der Abstände der Zinsgutschriften verändert:

Wenn die Zinsen gutgeschrieben werden und aber erst einmal auf dem Konto belassen werden, also nicht auf ein anderes Konto transferiert werden, erhöht sich damit die Anlagesumme und der Zinseszinseffekt kommt zum Vorschein. Nach der Gutschrift der Zinsen verzeichnet das Festgeldkonto also mehr Guthaben.

Dieses höhere Guthaben wird am nächsten Tag der Verzinsung wieder verzinst und dadurch bei der Zinsberechnung mit einbezogen. Somit ist der nächste Zinsbetrag der dem Konto gutgeschrieben wird auch höher als der vorherige. Das Geld wächst automatisch weiter, das nennt man den Zinseszinseffekt. Um den Zinseszinseffekt optimal auszunutzen, ist es ratsam einen kurzen Abstand der Zinsgutschriften zu wählen, so können Sie umso mehr Geld sparen.

Seit dem 01.01.2009 wurde auch für Festgeld-Anlagen die Abgeltungssteuer eingeführt. Sie betrifft alle Zinsgutschriften, die ab dem 01.01.2009 gezahlt werden. 25% zzgl. Solidaritäts-Zuschlag und eventuelle Kirchensteuer beträgt die Abgeltungssteuer. Es gibt aber einen Sparer-Freibetrag der für Ledige 801 € und für Ehepaare 1602 jährlich € beträgt. Werbungskosten werden bei Kapitalerträgen nicht mehr anerkannt.

Da Kapitaleinkünfte steuerlich mit der Abgeltungssteuer abgegolten sind, gewinnen alle die einen persönlich höheren Steuersatz als 25% haben. Sparer mit einem geringeren Steuersatz können aber den mehr gezahlten Betrag im Lohnsteuerjahresausgleich zurückfordern.