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Die Jahresbescheinigung weist Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne aus Finanzanlagen aus und ist die, durch die Banken zu erstellende Zusammenstellung, von einkommenssteuerlich relevanten Informationen.
Die Jahresbescheinigung ist in Inhalt und Aussehen vorgeschrieben und wird in zwei Bereiche gegliedert:
Kapitalerträge gem. § 20 EStG für die Anlagen KAP und AUS der Einkommenssteuererklärung
Getätigte private Veräußerungsgeschäfte gem. § 22 und 23 EStG für die Anlage SO aus der Einkommenssteuererklärung
Die Jahresbescheinigung ist eine Ausfüllhilfe für die Steuererklärung und wird auch als Kontrolle vom Finanzamt benutzt. Die Jahresbescheinigung muss in einigen Fällen vom Kunden bei der Bank angefordert werden, sie wird oft nicht automatisch verschickt.
Die Jahresbescheinigung darf nicht mit der Jahressteuerbescheinigung verwechselt werden, welche zur Anrechnung einbehaltener Abschlagssteuern verwendet wird. Das Finanzamt kann die Jahresbescheinigung einfordern.