Festgeld - Häufig gestellte Fragen


Ist mein Geld bei Insolvenz eines Instituts sicher?


Bei allen Sparanlageformen, so auch bei Festgeld, sind die Einlagen über diverse Institutionen gegen eine mögliche Insolvenz der einzelnen Kreditinstitute abgesichert. Somit ist die Anlage von Festgeld auf einem Festgeldkonto fast risikolos. Auch gibt es kein Kursrisiko, welches es zum Beispiel bei Aktienanlagen gibt.

Das EU-Gesetz setzt fest, dass alle Kreditinstitute der europäischen Union die Einlagen aller Kunden, somit auch Festgeld, über eine nationale Entschädigungseinrichtung absichern müssen. Diese Entschädigungseinrichtung ist in Deutschland die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken“, die aufgrund des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes vom 01. August 1998 gegründet wurde. Sie ist dafür da, alle Einlagen von privaten Banken und Bausparkassen, die einen Sitz in Deutschland haben, zu schützen. Sie schützt die Einlagen bis zu 90 % und bis zu einer Maximalsumme von 20.000 € pro Anleger. Der Anleger muss darauf achten, dass seine Einlagen auf die Währung eines Staates innerhalb der EU laufen, denn nur dann besteht ein Entschädigungsanspruch.

Auch gibt es freiwillige Einlagensicherungsfonds, den Banken beitreten können. Dies sind freiwillige Sicherungssysteme in denen Geldanlagen oft bis zu hohen Millionenbeträgen abgesichert werden. Sie sollten sich bei der Auswahl eines Kreditinstitutes zur Anlage von Festgeld im Vorfeld gut informieren, inwieweit Ihr Festgeld geschützt ist. Optimaler Weise sollte Ihre gesamte Einlage geschützt sein.

In den restlichen EU-Staaten gibt es ähnliche Institutionen. Allerdings ist der Maximalentschädigungsbetrag in den einzelnen Ländern äußerst verschieden, denn er wird an die jeweiligen nationalen Gegebenheiten angepasst. Auch wenn diese ausländische Bank Ihren Sitz in Deutschland hat, profitieren Sie, bei einer Geldanlage bei dieser Bank, von eventuell höheren Entschädigungsbeträgen. Gegenteilig steht Ihnen aber auch weniger zu, wenn der Entschädigungsbetrag beispielsweise geringer als in Deutschland sein sollte.
Pro Bank und Kunde darf nur eine Entschädigung gezahlt werden, auch wenn Sie mehrere Konten bei derselben Bank führen.