Festgeld - Begriffe:  Freistellungsauftrag


Freistellungsauftrag


Erträge aus Kapitalanlagen werden seit Anfang 2009 mit der Abgeltungssteuer besteuert. Allerdings sind Erträge bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei. Um von der Steuer befreit zu werden, muss ein Freistellungsauftrag für Kapitalerträge gestellt werden.

Der maximale Freibetrag für Kapitalerträge liegt derzeit bei 750 Euro zuzüglich einer Werbungskostenpauschale von 51 Euro. Dieser Betrag gilt pro Person und pro Jahr. Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge, der bei dem jeweiligen Kreditinstitut gestellt wird, können Erträge bis zu dieser Grenze vor einer Besteuerung bewahrt werden.

Alle Zinserträge, die den Freistellungsauftrag für Kapitalträge übersteigen, werden mit der Abgeltungssteuer besteuert. Auch Kapitalerträge, für die kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, sind steuerpflichtig. Formulare für einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge sind bei jedem Kreditinstitut erhältlich. Oftmals werden sie auch zum Download im Internet bereitgestellt.

Werden mehrere Aufträge an verschiedene Kreditinstitute gestellt, so ist zu beachten, dass die Freistellungssumme insgesamt nicht überschritten wird.