Festgeld - Begriffe:  Abgeltungssteuer


Abgeltungssteuer


Die Abgeltungssteuer löst die bis Ende 2008 geltende Besteuerungsregelung von Kapitalerträgen ab. Sie sorgt für pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Abgeltungssteuer macht 25 Prozent aus und wird durch einen Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent (von der Abgeltungssteuer) und gegebenenfalls einer Kirchensteuer ergänzt.

Die Abgeltungssteuer besteuert alle aus angelegtem Kapital stammenden Erträge. Hierzu gehören zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Währungsgewinne, Optionsprämien, Lebensversicherungserträge, Gewinne aus Aktiengeschäften und der Veräußerung von Investmentfondsanteilen.

Allerdings gibt es einen so genannten Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Person und pro Jahr) unter dem die Erträge steuerfrei sind. Alle Beträge, die darüber liegen, werden mit der Abgeltungssteuer besteuert.

Von der Abgeltungssteuer ausgenommen sind die Riester und Rürup Rente, private Rentenversicherungen, staatlich geförderte Betriebsrenten, Kapitallebensversicherungen, vermietete Immobilien, Eigenheime und geschlossene Fonds.