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Zehnjahresfrist
In der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer wird in zwei unterschiedlichen Bereichen von einer Zehnjahresfrist ge- sprochen. In der Erbschaftssteuer gewinnt die Zehnjahresfrist in erster Linie mit der gesetzlichen Neuregelung ab dem 1. Januar 2009 an Bedeutung. Wenn der Erblasser eine Wohnimmobilie vererbt, ist dieses Erbe steuerfrei, solange die Erben die Immobilie fortan und für die nächsten zehn Jahre als Erstwohnsitz nutzen. Wird diese Zehnjahresfrist nicht eingehalten, entfällt die Steuerbefreiung. Eine weitere Zehnjahresfrist gibt es bei der Schenkungssteuer. Während bei der Erbschaftssteuer die jeweiligen Freibeträge nur einmalig genutzt werden können, gibt es bei der Schenkungssteuer eine Zehnjahresfrist, die es ermöglicht, alle zehn Jahre steuerfreie Schenkungen entgegenzunehmen.
Diese Zehnjahresfrist ist besonders relevant, um die anfallenden Steuern bei der Erbschaftssteuer durch vorweggenom- mene Schenkungen zu mindern.