Erbschaftssteuer - Begriffe:  Wohnimmobilien


Wohnimmobilien


Mit der Neuregelung der Erbschaftssteuer haben sich zum 1. Januar 2009 bzgl. der Bewertung von Wohnimmobilien we- sentliche Änderungen ergeben. Die Vererbung von Wohnimmobilien an den Ehepartner oder den eingetragenen Le- benspartner ist künftig steuerfrei. Voraussetzung dafür ist, dass diese Wohnimmobilie fortan der erste Wohnsitz des Erben ist und sich dieses auch in den nächsten zehn Jahren nicht ändert. Sollten diese zehn Jahre nicht eingehalten werden, entfällt rückwirkend die Steuerfreiheit, es sei denn, zwingende Gründe (Tod oder Pflegebedürftigkeit) lagen vor. Auch wenn Kinder eine Wohnimmobilie erben gilt künftig die Steuerfreiheit, wenn die zehn Jahre eingehalten werden und zusätzlich die Bedingung erfüllt ist, dass die Wohnimmobilie nicht mehr als 200 qm Wohnfläche hat. Sollten die Voraus- setzungen für eine Steuerfreiheit nicht erfüllt sein, kann eine zinslose Stundung der Steuerlast beantragt werden, wenn die Steuern ansonsten nur über den Verkauf der Immobilie zu finanzieren wären.