Erbschaftssteuer - Häufig gestellte Fragen


Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?


Die Höhe der Erbschaftssteuer errechnet sich aus dem Wert des Erbes und der Zugehörigkeit des Erben zur verstor- benen Person. In der Regel gilt, je entfernter die Beziehung ist, desto höher der Steuersatz auf die Erbschaft. Für die unterschiedlichen Verwandtschafts- und Bekanntschaftsgrade gelten außerdem folgende Freibeträge, für die keine Erbschaftssteuer anfällt:
Ehegatte : 500.000 €
Eingetragener Lebenspartner: 500.000 €
Kind: 400.000 €
Enkel: 200.000 €
Eltern im Erbfall: 100.000 €
Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte: 20.000 €
Alle weiteren Erben: 20.000 Euro €
Die Personen werden dabei in die Steuerklassen 1, 2 und 3 eingeordnet, wobei der Steuersatz bei letzterer am höchsten ist. Die Erbschaftssteuer wird auf die gesamte Erbmasse angewandt und in der Regel zum Todestag festgesetzt. So wer- den bei nichtliquiden Werten wie Aktien oder Immobilien die gegenwärtigen Werte zur Berechnung herangezogen.