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ZehnjahresfristErbschaftssteuer - Häufig gestellte Fragen
Die Erbschaftssteuer wird in Deutschland bei jedem Erbfall vom Finanzamt veranlagt. Die Höhe der Steuer richtet sich dabei nach dem Beziehungsgrad zwischen dem Verstorbenem und dem Erben. Geht der Betrag über den Freibetrag hinaus, werden Erbschaftssteuern fällig. Diese sind dann von den direkten Erben und den Vermächtnisnehmern, also Teilerben, zu tragen und von der Erbmasse an das Finanzamt abzuführen. Das Erbe wird allerdings erst nach Abzug
aller Erblasserschulden und Erbfallschulden wie Beerdigungs- und Nachlassverwaltungskosten der Erbschaftssteuer unterzogen.