Erbschaftssteuer - Begriffe:  Vermögensbewertung


Vermögensbewertung


Seit dem 1.Januar 2009 gilt ein neues, überarbeitetes Erbschaftssteuerrecht. Das alte Erbschaftssteuerrecht wurde durch das Verfassungsgericht aufgrund seiner in vielen Teilen ungerechten Vermögensbewertung als verfassungswidrig er- klärt. Im alten Erbschaftssteuerrecht wurden Vermögenswerte, die z.B. in Grundvermögen bestanden, nur mit dem Ein- heitswert angesetzt, so dass die Erbschaft eines Grundstückes oftmals einer wesentlich geringeren Besteuerung un- terlag, als ein Erbe, welches in Geldwerten bestand. Auch beim Betriebsvermögen oder beim land- und forstwirtschaft- lichen Vermögen kam es zu erheblichen Ungleichbehandlungen hinsichtlich der Vermögensbewertung. Durch die neu geregelte, gesetzliche Vermögensbewertung soll dem nun Abhilfe geschaffen werden. Für Erbschaften, welche zwischen dem 1. Januar 2007 und den 21. Dezember 2008 erfolgt sind, besteht in Bezug auf die Vermögensbewertung ein Wahl- recht zwischen dem alten und neuen Erbschaftssteuerrecht, jedoch muss der gesamte Erbfall gleich behandelt werden. Eine Inanspruchnahme des alten und des neuen Erbschaftssteuerrecht kann nicht erfolgen.