informieren - vergleichen - sparen
Produkte
Begriffe A-Z
B
BemessungsgrundlageD
DoppelbesteuerungsabkommenE
EhepartnerF
FälligkeitI
Internationales ErbschaftssteuerechtK
KinderN
NachlassverbindlichkeitenS
SchenkungV
VermögensbewertungW
WohnimmobilienZ
Zehnjahresfrist
Die Unterteilung der Erwerber in unterschiedliche Steuerklassen ist bedeutsam für die Ermittlung der Freibeträge bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Die Unterteilung erfolgt in insgesamt drei Steuerklassen.
In der ersten Steuerklasse befinden sich die Ehegatten, Kinder, Enkel und Urenkel, sowie die Eltern und Großeltern bei Erwerb von Tod wegen. In der zweiten Steuerklasse finden sich die Geschwister, Neffen und Nichten, Stiefeltern, Schwie- gerkinder und –eltern, geschiedene Ehegatten sowie Eltern und Großeltern beim Erwerb durch Schenkung. Alle übrigen, zuvor nicht aufgeführten Verwandtschaftsverhältnisse, finden sich in der Steuerklasse III wieder. Hierzu gehören u.a. die nichtehelichen Lebenspartner und die Freunde.