Erbschaftssteuer - Begriffe:  Steuergegenstände


Steuergegenstände


Die Steuergegenstände sind im Erbschaftssteuergesetz geregelt (ErbStG) und lassen sich in vier Kategorien einteilen. Es gibt den Erwerb von Todes wegen, wobei es unerheblich ist, ob es sich um ein Vermächtnis, einen Pflichtteil, Erb- ersatzanspruch, eine Schenkung oder einen anderen Ersatztatbestand handelt. Die Schenkung unter Lebenden unter- liegt ebenfalls der Erbschaftssteuer, ob freiwillig oder unter Auflage. Steuergegenstände im Sinne der Erbschaftssteuer sind außerdem Zweckzuwendungen, d.h., dass die Zuwendungen einen bestimmten Zweck zugeführt werden müssen und Erbschaftssteuer im Rahmen einer Familienstiftung oder einem entsprechenden Verein. In diesen Fall werden alle 30 Jahre Steuergegenstände und somit Steuertatbestände fingiert und der Erbschaftssteuer unterworfen.