Erbschaftssteuer - Begriffe:  Steuerbefreiung


Steuerbefreiung


Für zahlreiche Zuwendungen gibt es sowohl in der Erbschaftssteuer als auch in der Schenkungssteuer eine gewisse Steuerbefreiung. Diese Steuerbefreiung gilt u.a. beim Erwerb von Hausrat für Personen der Steuerklasse I.
Die Steuerbefreiung liegt in diesem Fall bei 41.000 Euro. Eine Steuerbefreiung in Höhe von 12.000 Euro liegt für Per- sonen der Steuerklasse I vor, wenn andere bewegliche Gegenstände erworben werden, insbesondere Schmuck und Autos. Ausgenommen für die Steuerbefreiung sind hierbei Zahlungsmittel, Wertpapiere, Münzen, Edelmetalle, Edel- steine und Perlen. Sämtliche Steuerbefreiungen sind abschließend im § 13 ErbStG geregelt. Zu beachten ist insbe- sondere immer die Unterteilung in die unterschiedlichen Steuerklassen des Erwerbers, da gerade hier erhebliche Unterschiede hinsichtlich einer Steuerbefreiung vorliegen.