Erbschaftssteuer - Begriffe:  Nachlassverbindlichkeiten


Nachlassverbindlichkeiten


Die Nachlassverbindlichkeiten sind die zur Erbschaft gehörenden Schulden. Hierbei handelt es sich um Forderungen, die Dritte dem Nachlass gegenüber geltend machen können. Als Nachlassverbindlichkeiten gelten hierbei Verbind- lichkeiten des Erblassers aus Lebzeiten und Schulden, die durch den Erbschaftsfall entstanden sind. Hierzu gehören u.a. Pflichtteilsansprüche, Beerdigungskosten sowie Erbschaftssteuer.
Ebenso müssen zu den Nachlassverbindlichkeiten sämtliche Verbindlichkeiten hinzugerechnet werden, die aus der Verwaltung des Nachlasses entstehen (Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung etc.). Der Erbe haftet persönlich mit seinem Privatvermögen für die Nachlassverbindlichkeiten. Sollten die Nachlassverbindlichkeiten zu hoch sein, kann der Erbe die Haftung durch Beantragung beschränken lassen oder aber auch das gesamte Erbe ausschlagen. Der Erbe ist nicht verpflichtet eine Erbschaft anzutreten.