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Im eigentlichen Sinne gibt es kein internationales Erbschaftssteuerrecht, zumindest keines, welches aufeinander abge- stimmt ist. Es kann daher durchaus zu Doppelbesteuerungen in unterschiedlichen Ländern kommen, wenn z.B. Erb- lasser und Erbe in verschiedenen Staaten ansässig sind oder aber sich die Steuererhebungsarten der Länder unter- scheiden.
Um Doppelbesteuerungen dennoch zu vermeiden, gibt es zwischen einigen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen. So hat Deutschland beispielsweise Abkommen mit über 180 Ländern. Für die Erbschaftssteuer im Speziellen sind es jedoch nur einige wenige Staaten. Es hat demnach jeder Staat sein eigenes internationales Erbschaftssteuerrecht, wel- ches die Besteuerung von grenzüberschreitenden Erbfällen regelt und der jeweiligen Besteuerung unterwirft.