Erbschaftssteuer - Begriffe:  Firmenerbe


Firmenerbe


Das neue Erbschaftssteuerrecht hat hinsichtlich der Besteuerung von Firmenerbe wesentliche Änderungen mit sich ge- bracht. Zwar ist es mittlerweile möglich ein Firmenerbe anzutreten ohne Steuern an das Finanzamt zahlen zu müssen, jedoch ist dies an strenge Kriterien geknüpft. Es gibt zwei Möglichkeiten, sich einer hohen Belastung durch die Erbschaft- steuer zu entziehen. Bei der sogenannten Regelverschonung verpflichtet sich der Firmenerbe den Betrieb sieben Jahre weiterzuführen, so dass nur 15% des Unternehmenswertes steuerlich erfasst werden. Bei der Optionsverschonung muss der Firmenerbe den Betrieb zehn Jahre fortführen, um das Erbe komplett steuerfrei in Anspruch nehmen zu kön- nen. Es gibt jedoch noch weitere Bedingungen. Für Betriebe mit mehr als zehn Mitarbeitern muss bei der Regelverscho- nung nach sieben Jahren mindestens 650% der Ausgangslohnsumme erreicht werden, bei der Optionsversteuerung sind es sogar 1000% in zehn Jahren. Werden diese Zahlen nicht erreicht, kommt es zu einer anteiligen Nachversteu- erung mit Erbschaftssteuern.