Erbschaftssteuer - Begriffe:  Fälligkeit


Fälligkeit

Die Fälligkeit der Erbschaftssteuer richtet sich nach der Bekanntgabe des festsetzenden Steuerbescheids. Mit dem ei- gentlichen Todeszeitpunkt des Erblassers hat die Fälligkeit nichts zu tun. Hat das Finanzamt per Steuerbescheid die zu entrichtende Steuer festgesetzt und den Steuerpflichten zukommen lassen, hat dieser einen Monat Zeit den Steuerbetrag zu zahlen. Sollte der Betrag nicht entrichtet werden können, kann beim Finanzamt bei guter Begründung eine Stundung erreicht werden. Diese Stundung kostet den Steuerpflichtigen Zinsen. In der Regel 0,5% pro Monat. Entscheidend ist, dass die Fälligkeit erst eintreten kann, wenn das Finanzamt dem Steuerpflichtigen einen Steuerbescheid zugestellt hat. Es kommt somit durchaus vor, dass zwischen dem Tod des Erblassers und dem Steuerbescheid mehrere Monate oder sogar Jahre vergehen.